Information zur Vorgehensweise beim Wunsch Abmeldung vom Fach «Katholischer Religionsunterricht an den Volksschulen»
Gemäss Volksschulgesetz des Kantons St. Gallen ist der bekenntnisbezogene Religionsunterricht ein wichtiger Teil des Schullebens und somit ein regulärer Bestandteil vom Stundenplan. Christliche Kinder sind automatisch für diesen Unterricht angemeldet. Aufgrund der Glaubens- und Gewissensfreiheit darf niemand gezwungen werden, dem religiösen Unterricht folgen zu müssen. Auch uns ist dieser Grundsatz wichtig, weswegen wie auch vom Kanton vorgesehen eine Abmeldung vom Religionsunterricht möglich ist.
Damit wir eine vernünftige Planung hinsichtlich Anzahl Klassen und Anzahl benötigter Religionslehrkräfte vollziehen können, bitten wir Sie, falls Sie Ihr Kind vom Unterricht abmelden wollen, dies bis zum 31. März 2024 zu tun. Das Austrittsformular können Sie auf unserer Homepage www.kkrr.ch unter Aktuelles & Medien im Downloadcenter herunterladen.
Wenn Sie Fragen zum christlichen Religionsunterricht haben, wenden Sie sich doch bitte an den Ressortbeauftragten Rainer Böhm.
Rainer Böhm, Ressortbeauftragter Katechese
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