Was macht eigentlich das Katholische Kollegium?

Das Katholische Kollegium ist das Parlament und damit die Legislative (gesetzgebende Gewalt) des Katholischen Konfessionsteils. Die 180 Mitgliederinnen und Mitglieder werden alle vier Jahre von den Kirchbürgerinnen und Kirchbürgern gewählt. Die Katholische Kirchgemeinde Region Rorschach entsendet 8 Kollegienräte ins Kollegium. Die Region Rorschach, zu der die Kirchenkreise Wittenbach, Häggenschwil-Muolen, Mörschwil, Steinach, Berg-Freidorf, Tübach, Eggersriet-Grub und unsere Kirchgemeinde Region Rorschach gehören, entsendet 18 Kollegienräte nach St. Gallen.

Das Katholische Kollegium versammelt sich in der Regel zweimal jährlich zu einer ordentlichen Sitzung. Diese finden jeweils im zweiten und im vierten Quartal des Jahres statt. An diesen Sessionen entscheiden die Kollegienräte unter anderem über die Gültigkeit der Wahlen und die Bestellung des Präsidiums, die Wahl des Administrationsrates (Exekutive des Konfessionsteils) und die Delegationen in Räte und Organe von Einrichtungen mit selbständigen Befugnissen. Zudem berät das Kollegium über die Jahresrechnung, das Budget und den Zentralsteuerfuss des Konfessionsteils.

In unserer Kirchgemeinde spürbar sind auch die Entscheide betreffend Erlass oder Änderung der Verfassung, von Dekreten oder allgemeinverbindlichen Vorschriften. Diese haben direkte Auswirkung auf unser Kirchgemeindeleben vor Ort.

Die Mitwirkung bei der Wahl des Bischofs St. Gallen ist eine weitere Aufgabe des Katholischen Kollegiums. Dieses einmalige Privileg wird dem Kollegium demnächst zuteil werden, wenn ein Nachfolger für Bischof Markus gewählt wird.

Die Sessionen des Katholischen Kollegiums sind öffentlich (mit Ausnahme der Mitwirkung bei der Bischofswahl) und finden im Kantonsratssaal in St. Gallen statt. Wer interessiert ist, eine Session von der Zuschauertribüne aus zu verfolgen, darf sich gerne bei Stefan Meier unter stefan.meier@kkrr.ch melden.

Stefan Meier, Kollegienrat, Mitglied des Präsidiums

 

Foto: Katholischer Konfessionsteil