Demokratie pur an der Kirchbürgerversammlung

Alljährlich, spätestens bis April, muss der Kirchenverwaltungsrat eine Kirchbürgerversammlung einberufen und durchgeführt haben. Eingeladen werden sämtliche Stimmberechtigten der Kirchgemeinde. Dies sind alle Personen nach vollendetem 18. Lebensjahr, katholischen Bekenntnisses, unabhängig ihrer Nationalität.

Die Kirchbürgerversammlung beschliesst unter anderem über die Gemeindeordnung, sie genehmigt die Jahresrechnung samt Fonds- und Stiftungsverwaltung und das Budget. Die der offenen Abstimmung unterliegenden Bürgerschaftsbeschlüsse sind in Artikel 7 der Gemeindeordnung geregelt.

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