Subsidiaritätsprinzip

Das "Grundgesetz" der Kirchgemeinde ist die Gemeindeordnung. Basierend auf dieser erlässt der Kirchenverwaltungsrat weitere Reglemente.

Die Dekrete und Reglemente des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St. Gallen gelten auch für die Katholische Kirchgemeinde Region Rorschach. Sie finden diese hier.

Nach Art. 71 Abs. 1 der Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St. Gallen werden die Vorschriften des Kantonalen Rechts sachgemäss angewendet, soweit die Gesetzgebung des Konfessionsteils keine Regelung enthält. Die Gesetzessammlung des Kantons St. Gallen finden Sie hier.

Die Rechtsgrundlagen der Kirchgemeinde

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Raumreservationen können ausschliesslich über reservationen.kkrr.ch vorgenommen werden. Die Sekretariate nehmen keine Reservationen entgegen. Bei Fragen zur Einrichtung und Ausstattung der Räumlichkeiten, wenden Sie sich an Fabian Sturzenegger, 071 844 70 24.

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