Die strategische Leitung - der Kirchenveraltungsrat

Der Kirchenverwaltungsrat (KVR) als vollziehendes Organ der Kirchgemeinde besteht aus dem Präsidenten und vier Mitgliedern. Diese werden alle vier Jahre an der Urne gewählt. Der KVR tagt in der Regel monatlich und behandelt rund 100-120 Traktanden.

Der Rat verantwortet die Grundstrategie der Kirchgemeinde. Er erarbeitet diese jeweils für fünf Jahre. Ebenfalls genehmigt der KVR die Finanzplanung, die auch die nächsten fünf Jahre abdeckt. Zudem sind dem Rat von Gesetzes wegen diverse Beschlüsse vorbehalten. Er verantwortet beispielsweise den Erlass von Reglementen.

Der Präsident und der Aktuar des Rates vertreten die Kirchgemeinde gegen aussen. Sie unterzeichnen jeweils zu zweit. Zudem wählt der Rat aus seinen Reihen eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten und eine Leiterin oder einen Leiter Finanzen.

Operativ unterstützt wird der KVR durch die Geschäftsleitung sowie die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle.

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