
Demokratie pur an der Kirchbürgerversammlung
Alljährlich, spätestens bis 15. April 2024 muss der Kirchenverwaltungsrat eine Kirchbürgerversammlung einberufen und durchgeführt haben. Eingeladen werden sämtliche Stimmberechtigten der Kirchgemeinde. Dies sind alle Personen nach vollendetem 18. Lebensjahr, katholischen Bekenntnisses, unabhängig ihrer Nationalität.
Die Kirchbürgerversammlung beschliesst unter anderem über die Gemeindeordnung, sie genehmigt die Jahresrechnung samt Fonds- und Stiftungsverwaltung und das Budget. Die der offenen Abstimmung unterliegenden Bürgerschaftsbeschlüsse sind in Artikel 7 der Gemeindeordnung geregelt.
