
Subsidiaritätsprinzip
Das "Grundgesetz" der Kirchgemeinde ist die Gemeindeordnung. Basierend auf dieser erlässt der Kirchenverwaltungsrat weitere Reglemente.
Die Dekrete und Reglemente des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St. Gallen gelten auch für die Katholische Kirchgemeinde Region Rorschach. Sie finden diese hier.
Nach Art. 71 Abs. 1 der Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St. Gallen werden die Vorschriften des Kantonalen Rechts sachgemäss angewendet, soweit die Gesetzgebung des Konfessionsteils keine Regelung enthält. Die Gesetzessammlung des Kantons St. Gallen finden Sie hier.